Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird einvernehmlich zwischen zwei (oder auch mehreren) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen Partei die versprochene Leistung zu erbringen.
Unser Leistungsspektrum
- Vertragsgestaltung,
- Überprüfung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen,
- Prüfung und Entwurf allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Ihre Ansprechpartner