Über uns

Ihr Recht ist unsere Leidenschaft

Wir sind eine Kanzlei mit Rechtsanwälten, die schwerpunktmäßig im Zivilrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht in Lippstadt tätig sind.

Wir bieten Ihnen praxistaugliche Beratung, geben Ihnen präzise Entscheidungshilfen und vertreten Ihre Interessen effektiv und engagiert gegenüber Dritten und vor Gericht.

Unser Leitbild ist und bleibt der Anwalt Ihres Vertrauens, der wegen seiner fachlichen Qualifikation und seiner Persönlichkeit von Ihnen als Berater geschätzt wird. Dabei verfügen wir über den hohen Grad an Spezialisierung, den Sie zu recht von einem qualifizierten Beratungsteam erwarten. Unsere Fachanwälte arbeiten Hand in Hand. Das bedeutet für Sie als Klient, dass wir uns je nach Rechtslage fächerübergreifend untereinander austauschen. Unser Ziel ist die individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Beratung verbunden mit persönlicher Nähe. Um Ihnen nicht nur juristisches Know-How, sondern auch eine angenehme Zusammenarbeit bieten zu können, werden wir von einem Team qualifizierter, verlässlicher und freundlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.

Wir bieten Ihnen bewährte Formen traditioneller Rechtsberatung und Fachkompetenz auf nahezu allen Rechtsgebieten sowie langjährige Erfahrung in der wirksamen Prozessvertretung. Die Qualität der anwaltlichen Beratung wird auch durch die gezielte Spezialisierung der Kanzleimitglieder gewährleistet. Die zur Zeit bestehenden Fachanwaltschaften in Lippstadt werden jeweils durch einzelne Kollegen repräsentiert. Enge und bewährte Kooperationen mit sorgfältig ausgewählten externen Partnern runden unser Angebot ab.

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Lippstadt

Notariat

Notar

Die notarielle Tätigkeit ist ein Teilbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sie stellt eine eigenständige staatliche Rechtspflegeeinrichtung dar. Der Notar ist daher nach § 1 BNotO Träger eines ihm vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes. Der Notar nimmt im gesamten Spektrum seiner beruflichen Tätigkeit staatliche Aufgaben wahr, also Zuständigkeiten, die nach der geltenden Rechtsordnung hoheitlich ausgestaltet sein müssen. 

Notare werden nach § 1 BNotO für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Bei der Beurkundung von Willenserklärungen, dem Kernbereich seiner Tätigkeit, sorgt der Notar dafür, dass die Beteiligten sich der juristischen Tragweite ihrer Erklärung bewusst sind und dass ihr Wille unzweideutig festgehalten wird. Durch die Einbeziehung des Notars soll dem schwächeren, rechtlich unerfahrenen Vertragspartner eine ausgleichende Rechtsberatung garantiert werden. Dementsprechend ist der Notar nach § 17 Abs. 1 S. 2 BeurkG verpflichtet, darauf zu achten, dass „unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden“. 

Der Zugang zum Notarberuf wird ausschließlich durch den Staat eröffnet und gesteuert. Als persönliches Amt ist das Notariat nicht veräußerlich, nicht vererblich und jeder Verfügung des Amtsträgers entzogen. Die notarielle Amtsausübung ist durch ein System strenger Amtspflichten abgesichert, von denen die Grundsätze der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität besonders hervorzuheben sind.  

Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit sind: 

  1. Die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und Grundstücksüberlassungsverträgen sowie deren Abwicklung;
  2. die Beurkundung von Testament, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen;
  3. die Beurkundung von vorsorgenden Eheverträgen, von Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Adoptionen etc.;
  4.  die Gründung von Körperschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften sowie Personengesellschaften und deren Umwandlung (z. B. Verschmelzung, Eingliederung, Formwechsel etc.) bzw. Veränderungen bei diesen (z. B. Satzungsänderungen) und deren Anmeldung im Handels- oder Vereinsregister.