Die Rechtsmaterie des Arzthaftungsrechts befasst sich mit der Haftung des Arztes wegen ärztlicher Kunstfehler. Hierbei handelt es sich um einen äußerst komplexen Bereich, da regelmäßig neben den Ärzten auch Krankenhäuser und ärztliches Personal in der Verantwortung stehen. Hierzu hat sich eine sehr umfassende und spezialisierte Rechtsprechung entwickelt. Bereits vor der Durchführung eines aufwändigen – auch in Ansehung der Kosten – Gerichtsverfahrens lassen sich durch die sorgfältige Erarbeitung des Sachverhalts Risiken definieren und mindern. Ungeachtet dessen stellt das beratungsintensive Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts Anforderungen, die sowohl im menschlichen Bereich liegen, als auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse voraussetzt.

Unser Leistungsspektrum

  • Ansprüche/Schadensersatz aus Behandlungsfehlern,
  • Einsicht in Patientenakten,
  • Übernahme von Krankenleistungen seitens der Versicherer.

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