„Wenn ich scheid aus diesem Elend
und lass hinter mir ein Testament,
so wird daraus nur ein Zank
und weiß mir ‘s niemand keinen Dank“

befürchtete schon Goethe, was ihn zu dem Schluss kommen ließ:

„Alles verzehrt vor meinem End, das macht ein richtig Testament.“

Zumindest mit seiner ersten Hypothese liegt das Genie richtig. Denn die Normen, die die Vermögensnachfolge regeln, zählen zu den kompliziertesten und zugleich tückischsten unserer Rechtsordnung. Selbst für den Spezialisten bedeutet die Befassung mit diesem Gegenstand ständige und anspruchsvollste Herausforderung, der Laie ist hier mit einer selbstgestrickten Gestaltung zum Scheitern verurteilt.

Unser Leistungsspektrum

  • Gestaltung von Testamenten,
  • Gestaltung von Erbverträgen,
  • Gestaltung von Überlassungsverträgen,
  • Immobilie im Erbfall.