Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Das Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft gegründet worden sind, beschäftigt. Kurzum, das Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Firmeninhabern.

Unser Leistungsspektrum

  • Beratung bei der Rechtsformwahl wie Körperschaft (z. B. GmbH) oder Personengesellschaften (z. B. OHG, KG),
  • Vertragsgestaltung,
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Gesellschafter untereinander,
  • Existenzgründungsberatung.

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