Das Arbeitsrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, welches nahezu jeder in seinem Alltagsleben als gestaltendes Element erlebt. Begründung, Inhalt und praktische Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses sind sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Die Fragen der gerechten Vergütung und angemessene Arbeitsbedingungen, aber auch die Problematik der Kostenstruktur von Unternehmungen werden maßgeblich durch das Arbeitsrecht geprägt. Neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern spielt auch das sog. kollektive Arbeitsrecht und die hiermit verbundene Beratung von Betriebsräten eine große Rolle in der arbeitsrechtlichen Praxis.

 

Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Mandate wird jedoch durch die Überprüfung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen gebildet. Hiervon sind sowohl Maßnahmen der Versetzung, Umsetzung, der Änderung des Arbeitsverhältnisses, aber auch Abmahnungen erfasst. Insbesondere die Probleme der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stehen häufig im Mittelpunkt der außergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung. Das Kündigungsschutzgesetz und die Regelungen zum Kündigungsrecht besonders geschützter Personengruppen, z. B. Schwerbehinderter, Schwangerer oder Mitgliedern von Betriebsräten, sind hier zu prüfen und durchzusetzen.

 

Das Arbeitsrecht erfasst aber auch die Probleme des Urlaubs und der Urlaubsabgeltung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Fragen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und die spezielle Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Kindern mit dem Beruf.

Unser Leistungsspektrum

  • (Vertragliche) Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen,
  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen; allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz,
  • Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechte,
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung,
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle,
  • Geschäftsführeranstellungsverträge,
  • Unternehmensumstrukturierungen,
  • Sozialplan- und Interessensausgleichsverhandlungen,
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen,
  • Arbeitsgerichtliche Fragestellungen der Reorganisation, Restrukturierung und Sanierung,
  • Prozessführung vor Arbeitsgerichten.

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