Das Familienrecht umfasst alle Facetten der Rechtsverhältnisse einer Familie untereinander und auch im Verhältnis zu Dritten – hier insbesondere folgende Bereiche:
- Trennung und Scheidung einer Ehe,
- Unterhaltsrecht,
- Trennungsunterhalt,
- Ehegattenunterhalt,
- Elternunterhalt,
- Kindschaftsrecht,
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- Betreuungsrecht,
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
- Gewaltenschutzrecht,
- Versorgungsausgleich,
- Güterrecht,
- Abstammungsrecht,
- Lebenspartnerschaftsrecht,
- Vorsorgevollmacht.
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