Das Familienrecht umfasst alle Facetten der Rechtsverhältnisse einer Familie untereinander und auch im Verhältnis zu Dritten – hier insbesondere folgende Bereiche:

 

  • Trennung und Scheidung einer Ehe,
  • Unterhaltsrecht,
  • Trennungsunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Elternunterhalt,
  • Kindschaftsrecht,
  • Sorgerecht,
  • Umgangsrecht,
  • Betreuungsrecht,
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
  • Gewaltenschutzrecht,
  • Versorgungsausgleich,
  • Güterrecht,
  • Abstammungsrecht,
  • Lebenspartnerschaftsrecht,
  • Vorsorgevollmacht.