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Bau- und Architektenrecht

 

Kaum ein Rechtsgebiet bietet so viele Tücken und Anlässe zu Rechtsstreitigkeiten, wie das private Bau- und Architektenrecht. Rund um das Bauen ergeben sich viele Ansatzpunkte für Probleme und Vertragsverstöße. Die Rechtsverhältnisse zu den am Bau beteiligten Handwerkern, die Gestaltung der Verträge mit Bauträgern, die Fragen der Abrechnung – und Haftung von Architekten und Bauingenieuren sowie insbesondere das Schadensmanagement bei Mängeln am Bau bilden hier den wesentlichen Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Unser Leistungsspektrum

  • Öffentliches Baurecht,
  • Bauvoranfragen,
  • Baugenehmigungen,
  • Prüfung von Bebauungsplänen und Vertretung im Normenkontrollverfahren,
  • Vorhaben- und Erschließungspläne, Gestaltung von Durchführungs- und Erschließungsverträgen,
  • öffentliches und privates Baunachbarrecht,
  • Privates Baurecht.

In diesem Rechtsgebiet bearbeiten wir u. a. folgende Bereiche:

  • Gestaltung von BGB- und VOB-Bauverträgen,
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Vertretung in Bauprozessen,
  • Recht der Architekten und Ingenieure einschließlich Honorierung.
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