Mediation bedeutet, streitende Parteien zusammenzuführen und Konflikte zu lösen.

Der hinzugezogene Mediator ist dazu berufen, den Beteiligten im Rahmen gemeinsamer Gespräche die jeweils wichtigen Aspekte herauszuarbeiten und auf diesem Wege die Basis für eine neue Kommunikation, d. h. hin zu einer strukturierten und problembezogenen Auseinandersetzung, zu finden. Dabei sind Inhalt und Form der Mediationsgespräche stets variabel, fallspezifisch und werden von den Konfliktparteien selbst bestimmt.

Die Mediation ist eine hervorragende Möglichkeit, Konflikte im Interesse beider Parteien zu bewältigen und wird zwischenzeitlich bundesweit von den Gerichten unterstützt bzw. zum Teil einer streitigen Verhandlung vorgeschaltet.