Das Medizinrecht umfasst vertieft das gesamte Gebiet der Gesundheitsvorsorge und der Leistungen des Gesundheitssystems. Neben dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind hier auch die Besonderheiten der privaten Krankenversicherungsverhältnisse häufiger Beratungsgegenstand. Neben den Rechtsfragen betroffener Patienten betreue ich sei Jahren auch die Vergütungsansprüche von Krankenhäusern als Leistungserbringern gegenüber den Trägern der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung. Umfang und Voraussetzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Krankenversicherungssysteme und die Frage des Einsatzes und der Abrechnung darüber hinausgehender Leistungen sind hierbei Schwerpunkte des Beratungsbedarfs.

Ein weiterer Ansatz der medizinrechtlichen Beratung sind die Gestaltungsformen für Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung unter Würdigung der standesrechtlichen Bestimmungen. Hierbei greift das Medizinrecht auch auf Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und der innergesellschaftlichen Satzung über.

Unser Leistungsspektrum
Recht der ärztlichen Vergütung
Beratung und Vertretung in Fragen der Honorarverteilung/Regelleistungsvolumina
Recht der gesetzlichen Krankenversicherung/privaten Krankenversicherung
Praxisbezogene arbeitsrechtliche und mietrechtliche Fragestellungen

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