Eng verzahnt mit dem vorstehend vorgestellten Arbeitsrecht ist der große Komplex des Sozialrechtes. Sowohl während des Laufs als auch insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu berücksichtigen. Das Sozialrecht umfasst im Bereich des Sozialversicherungsrechtes insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung in all ihren Erscheinungsformen sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Daneben sind die Regelungen zum SGB II (landläufig Hartz IV genannt) von zunehmend wachsender Bedeutung. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht, erheblichen politischen Schwankungen mit entsprechenden Rechtsänderungen. Hier den Überblick zu bewahren, ist selbst für Profis schwierig. Das Problem des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit, des Umfanges der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, geraten hierbei immer mehr in den Fokus. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung spielen die Fragen des vorzeitigen Rentenbezuges oder die Erlangung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine große Rolle. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung sind die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung von erheblicher existenzsichernder Bedeutung, wobei auch hier der „Rotstift“ zu schwierigeren Verfahren geführt hat. Ein erheblicher Schwerpunkt wird durch die Regelungen des Arbeitslosengeldes und der Grundsicherung für Arbeitssuchende gelegt. Gerade die Regelungen des SGB II (Hartz IV, siehe oben) sind Anlass für eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht.

Eng verzahnt ist das Sozialrecht im Bereich des Erziehungsgeldes und des Elterngeldes auch mit dem Arbeitsrecht und dem Themenkreis der Vereinbarkeit von Familie, Kindern und Beruf.

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